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   BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81   

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https://dejure.org/1981,2632
BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81 (https://dejure.org/1981,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1981 - 8 B 93.81 (https://dejure.org/1981,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1981 - 8 B 93.81 (https://dejure.org/1981,2632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der "vorhandenen Straße" im Sinne des früheren Anliegerrechts - Voraussetzungen für den Ausschluss der Erhebung eines Erschließungsbeitrags - Verfahrensfehler durch Nichthinzuziehen der einschlägigen Polizeiverordnung - Rechtliche Situation für vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 100.63

    Heranziehung zu einem Anliegerbeitrag - Rechtsgrundlage für die Erhebung von

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - BVerwGE 18, 80 (93 f.) [BVerwG 25.02.1964 - I C 88/63] und vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - KStZ 1964, 243 (244) ab.

    Dies gilt jedoch nur für solche Erschließungsanlagen, die bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt waren (vgl. § 133 Abs. 4 BBauG), nicht jedoch - wie in dem Urteil vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - a.a.O. S. 244 ausdrücklich ausgesprochen - für Erschließungsanlagen, die wie im vorliegenden Fall nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt worden sind.

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 88.63 - BVerwGE 18, 80 (93 f.) [BVerwG 25.02.1964 - I C 88/63] und vom 25. Februar 1964 - BVerwG I C 100.63 - KStZ 1964, 243 (244) ab.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81
    Ob der Fürstenauer Weg in seinem hier in Rede stehenden Abschnitt zu einem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Rechtssinne hergestellt gewesen ist (Beschwerdeschrift S. 4), ob dies insbesondere daraus folgt, daß an ihm Gebäude errichtet gewesen seien und ob der Wille der damaligen Gemeinde, den ... in seinem damaligen Ausbauzustand als für den inner örtlichen Ausbau und Verkehr ausreichend geeignet anzusehen, durch die vom Landrat in ... am 16. Mai 1935 erlassene Polizei Verordnung betreffend die Anlegung von Straßen und Plätzen "festgelegt war" (Beschwerdeschrift S. 3), beurteilt sich allein nach den einschlägigen Vorschriften des dem Bundesbaugesetz vorangegangenen irrevisiblen Landesrechts (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 [33] und Beschluß vom 19. Februar 1981 - BVerwG 8 B 2.81 -).
  • BVerwG, 05.10.1966 - IV C 112.65

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Begriff der vorhandenen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81
    Es geht in Übereinstimmung mit den Urteilen vom 5. Oktober 1966 - BVerwG IV C 112.65 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 10 und vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 22, 27 und 29.78 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 28 S. 31 (35) davon aus, daß zu den vorhandenen Erschließungsanlagen im Sinne des § 180 Abs. 2 BBauG nicht nur die "bereits hergestellte(n) Erschließungsanlagen" des § 133 Abs. 4 BBauG, sondern auch die "vorhandenen Straßen" im Sinne von § 15 pr.
  • BVerwG, 19.02.1981 - 8 B 2.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausbaumaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1981 - 8 B 93.81
    Ob der Fürstenauer Weg in seinem hier in Rede stehenden Abschnitt zu einem Zeitpunkt vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Rechtssinne hergestellt gewesen ist (Beschwerdeschrift S. 4), ob dies insbesondere daraus folgt, daß an ihm Gebäude errichtet gewesen seien und ob der Wille der damaligen Gemeinde, den ... in seinem damaligen Ausbauzustand als für den inner örtlichen Ausbau und Verkehr ausreichend geeignet anzusehen, durch die vom Landrat in ... am 16. Mai 1935 erlassene Polizei Verordnung betreffend die Anlegung von Straßen und Plätzen "festgelegt war" (Beschwerdeschrift S. 3), beurteilt sich allein nach den einschlägigen Vorschriften des dem Bundesbaugesetz vorangegangenen irrevisiblen Landesrechts (vgl. Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG IV C 99.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 62 S. 31 [33] und Beschluß vom 19. Februar 1981 - BVerwG 8 B 2.81 -).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 8 B 68.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Mit welchen Mitteln und unter welchen Umständen die (Tatsachen-)Gerichte Fragen der Gültigkeit des von den Behörden angewendeten Rechts vertiefen, ist überhaupt keine (verwaltungs-)prozeßrechtliche, sondern eine sich auf das materielle Recht beziehende Frage (vgl. Beschluß vom 11. September 1981 - BVerwG 8 B 93.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 135 S. 2).
  • BVerwG, 13.11.1984 - 4 B 183.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von Grundstücken im

    Kommt das Gericht zu fehlerhafter Rechtsanwendung, weil es die tatsächlichen Grundlagen der gesetzlichen Regelung verkannt hat, so liegt darin ein Verstoß nicht gegen Gerichtsverfahrensrecht, sondern gegen materielles Recht (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 11. September 1981 - BVerwG 8 B 93.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 135).
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